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Brutto-Netto-Rechner & Gehaltsrechner

Wie viel Netto bleibt vom Brutto-Gehalt übrig?
Einfach Netto-Gehalt berechnen mit dem
Brutto Netto Rechner.

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Abbildung eines Taschenrechners neben Geld

Brutto-Netto Berechnung

Lohnsteuerabzugsmerkmale

geboren Arbeitsstelle in

Brutto-/Netto-Lohn

dem Bruttolohn zuzurechnende geldwerte Vorteile

Berücksichtigung nur auf Jahresbasis:

Krankenversicherung

Programm folgt dem Programmablaufplan 2018 (PAP) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 10.11.2017. Das Programm berücksichtigt die neuen Grundfreibeträge. Entsprechend der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 2018 gelten folgende Bemessungsgrenzen: RV-West: 78.000 €, RV-Ost: 69.600 €, KV: 53.100 €, Bezugsgrösse RV/KV: 36.540 €. GKV-Beitragsgrenze: 59.400 €. Die Sätze der Sozialversicherungen 2018 lauten wie folgt: RV: 18,6%, KV: 14,6% (ermäßigt 14,0%), PV: 2,55%, ALV: 3,0%. Der Durchschnittswert des Zusatzbeitrags ist für 2018 ist mit 1,0% angegeben. Der Faktor Gleitzone ist deshalb verändert gegenüber 2017 und beträgt 0,7547.

Brutto/Netto Gehalt

Der Bruttolohn ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Finden keine neuen Gehaltsverhandlungen statt, ändert der Betrag sich nicht. Anders sieht es mit dem Nettogehalt aus, denn Lohnsteuer und Sozialabgaben variieren von Jahr zu Jahr. Bei der Kirchensteuer müssen zusätzlich regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Auch Freibetrag, Steuerklasse und die Anzahl der Kinder spielen bei der Berechnung des Nettolohns eine Rolle. Wir zeigen, wie der Nettobetrag ermittelt wird und wie am Ende des Monats Bruttogehalt übrigbleibt.

2018 ist ein jährliches Einkommen bis zu einem Betrag von 9.000,- € (2017: 8.820,- €) für Arbeitnehmer steuerfrei. Wer mehr verdient, muss Steuern abführen. Das Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber zahlt, ist der Bruttolohn. Davon werden folgende Steuern und Abgaben abgezogen:

Was nach diesen Steuern und Abgaben übrig bleibt, erscheint als Nettolohn auf dem Konto des Steuerzahlers.

Abbildung eines aufsteigenden Diagrammes
Sparschwein neben Geld und Taschenrechner

Beispielrechnung

Verdient ein unverheirateter Arbeitnehmer 2.500,- € Brutto, bleiben ihm 2018 nach Abzug von Steuern und Abgaben 1.642,79 € (2017: 1.630,06 €) Netto übrig. So schlüsseln sich Steuern und Abgaben auf:

  • Steuerklasse1
  • Kirchensteuerpflichtig:ja
  • Kirchensteuersatz: 9.0 %
  • Gesetzliche Krankenkasse:7,3 %
  • Zusatzbeitragssatz gesetzl. KK:1.1 %
  • Rentenversicherungspflicht:ja
  • Kinderfreibeträge:nein
  • Bundesland:Alte BL
  • Jahr 2018 Monat
  • Brutto-Arbeitslohn: 30.0002.500
  • Lohnsteuer: 3.585298,75
  • Solidaritätszuschlag: 197,1616,43
  • Kirchensteuer: 286,8023,90
  • Krankenversicherung: 2.520210,00
  • Pflegeversicherung: 457,5038,13
  • Rentenversicherung: 2.790232,50
  • Arbeitslosenversicherung: 450,0037,50
  • Netto-Arbeitslohn: 19.713,54 1.642,79

Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Diese Abgabe wird ausschließlich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben. Fällig ist sie in der Regel im Mai. Der Arbeitgeber zieht den Betrag automatisch vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab und leitet ihn ohne Umwege ans Finanzamt weiter. Sozialbeiträge werden bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Eltern bekommen entweder einen Kinderfreibetrag von 7.428,- € (2017: 7.356,- €) pro Kind oder sie werden mit monatlichem Kindergeld vom Staat unterstützt. Während das Kindergeld regelmäßig auf das elterliche Konto überwiesen wird, ist der Kinderfreibetrag eine Rechengröße. Das Geld wird einmal im Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft, was für den Steuerzahler am günstigsten ist und wählt die richtige Variante aus. Die Lohnsteuer ist teilweise zu hoch angesetzt. Darum sollten Arbeitnehmer unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Dort können sie ihre Ausgaben geltend machen. Dazu gehören Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen.

Werbungskosten

Kosten, die direkt mit der Berufstätigkeit zusammenhängen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Einen Betrag von 1.000,- € berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Nachweise bis zu dieser Höhe müssen nicht vorgelegt werden. Das klingt nicht schlecht. Aber Arbeitnehmer mit einem langen An fahrtsweg zur Arbeitsstätte kommen oft schon aufgrund der Entfernungspauschale über diesen Betrag hinaus. Nachrechnen lohnt sich! Wer Werbungskosten über 1.000,- € hat, sollte diese steuerlich geltend machen. Ausgaben müssen nachgewiesen werden. Darum unbedingt sämtliche Quittungen aufheben und abheften!

  • Mitgliedsbeiträge im Berufsverband (z.B. Gewerkschaft, Beamtenbund, Arbeitnehmervereinigung)
  • Arbeitsmittel(Fachbücher, Software, Computer etc.)
  • Arbeitskleidung (Uniformen)
  • Separates Arbeitszimmer zu Hause(Home Office)
  • Bewirtungskosten aufgrund von Teammeetings, Mitarbeiterfortbildungen etc.
  • Fortbildungskosten
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten(wenn der Wohnsitzwechsel berufliche Ursachen hat)
  • Doppelte Haushaltsführung(falls eine Zweitwohnung zur Berufsausübung notwendig ist)
  • Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen
  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberater
  • Außergewöhnliche
Geld Grafik

Außergewöhnliche Belastungen

Gemäß § 33 EStG muss jeder Steuerpflichtige bei außergewöhnlichen Belastungen einen zumutbaren Anteil der Kosten (2 – 7 %) selbst tragen. Bei Überschreitung dieser Grenze werden die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt. Als außergewöhnliche Belastungen gelten beispielsweise:


Weitere Einnahmen

Werden weitere Einnahmen erzielt, müssen diese ebenfalls in der Einkommensteuererklärung erfasst werden. Aus den gemachten Angaben zu Einnahmen und Ausgaben wird das zu versteuernde Jahreseinkommen ermittelt. Hat der Arbeitnehmer als Lohnsteuer eine zu hohe Summe vorgestreckt, erhält er die Differenz zurück. Umgekehrt funktioniert es ebenso: Liegt die entrichtete Lohnsteuer unter der tatsächlich anfallenden Einkommenssteuer, ist eine Nachzahlung fällig.

Ein Diagramm

Steuerklassen

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Sie legen die Höhe der Steuern und Freibeträge fest. Die Vergabe richtet sich vor allem nach dem Familienstand.

I

In Lohnsteuerklasse I fallen folgende Arbeitnehmer:

  • Alleinstehende
  • Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
  • Geschiedene
  • Dauerhaft getrenntlebende Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
  • Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, deren Partner nicht in Deutschland lebt

II

Lohnsteuerklasse II gilt für:

  • Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.
  • Verwitwete Steuerzahler ab einem Monat nach dem Sterbedatum ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners

III

In Lohnsteuerklasse III gehören folgende Arbeitnehmer:

  • Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner mit unterschiedlichem Verdienst entscheiden sich häufig für die Steuerklassen III und V. Wer mehr verdient, wählt Lohnsteuerklasse III, der andere V. Voraussetzung: Beide Partner leben nicht ständig getrennt.
  • Ist ein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner nicht berufstätig oder übt eine selbstständige Tätigkeit aus, fällt er ebenfalls in Lohnsteuerklasse III.
  • Verwitwete Arbeitnehmer können bis zu einem Jahr nach dem Tod ihres einkommensteuerpflichtigen Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners diese Lohnsteuerklasse wählen. Voraussetzung: Das Paar hat überwiegend zusammengelebt.

IV

Lohnsteuerklasse IV gilt für:

  • Verheiratete bzw. in eingetragener Partnerschaft lebende Arbeitnehmer, die beide voll einkommensteuerpflichtig sind.
  • Gehört ein Partner in Steuerklasse III, fällt der andere in Steuerklasse V

V

Lohnsteuerklasse V wird in der Kombination gewählt, wenn einer der Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner in Steuerklasse III gehört.

VI

Lohnsteuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer mit mehr als einem Arbeitsverhältnis.

Abbildung von Euroscheinen und Münzen

Solidaritätszuschlag (Soli)

Seit 1991 zahlen Arbeitnehmer einen Solidaritätszuschlag. Ursprünglich wurde der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Zweiten Golfkriegs eingeführt. Seit Mitte der 1990er Jahre wird er für den Aufbau der neuen Bundesländer eingesetzt. 5,5 % der Lohnsteuer sind dafür an das Finanzamt zu entrichten. Geringverdiener, die weniger als 81,- € Lohnsteuer abführen müssen, sind von dieser Abgabe befreit.

Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist in Deutschland Pflicht. Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen 2018 einen Beitrag von einheitlich 14,6 % ihres Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils 7,3 %. Dazu erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der sich nach dem Einkommen des Versicherten richtet. Dieser wird vom Arbeitgeber nicht mitfinanziert.

Pflegeversicherung

Wird ein Versicherter pflegebedürftig, springt die Pflegeversicherung ein. 2018 werden dafür einheitlich 2,55 Prozent erhoben. In beinahe allen Bundesländern übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. (Nur in Sachsen ist der Anteil der Arbeitnehmer höher als der der Arbeitgeber.) Ein Zuschlag von 0,25 % wird fällig bei kinderlosen Versicherten über 23 Jahre

Arbeitslosenversicherung

Zur Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit zahlen Arbeitnehmer monatlich einen Beitrag von 1,5 % ihres Bruttogehalts in die Arbeitslosenversicherung ein. Auch der Arbeitgeber übernimmt 1,5 %. Davon ausgenommen sind Beamte, Soldaten und Mini-Jobber mit einem Einkommen von weniger als 450,- € im Monat.

Rentenversicherung

Arbeitnehmer sind zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse verpflichtet. Der Beitragssatz liegt deutschlandweit bei 18,7 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des fälligen Betrages.

Abbildung der 5 Säulen der Versicherungen

Mehr Geld Netto übrigbehalten?

Wer sein Netto ohne Mehrarbeit erhöhen möchte, hat im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: